Verschaffen Sie sich Hilfe und Unterstützung nach der Geburt

Verschaffen Sie sich Hilfe durch professionelle Unterstützung nach der Geburt z.B. bei Behördengängen.

Verschaffen Sie sich Hilfe durch professionelle Unterstützung, versuchen Sie sich vom ersten Tag an zu entlasten.

Verschaffen Sie sich Hilfe und Unterstützung nach der Geburt

Verschaffen Sie sich Hilfe. Nachsorge durch eine Hebamme

Dann können Sie sich ganz aufeinander konzentrieren und sich ungestört erst einmal mit der neuen Situation auseinandersetzen. In den ersten 10 Tagen nach der Entbindung haben Sie Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Das bezieht sich nicht nur auf die Zeit im Krankenhaus, sondern gilt auch anschließend zu Hause. Die Hebamme besucht Sie einmal täglich, bei Bedarf auch häufiger, und steht Ihnen für telefonische Fragen zur Verfügung.

Verschaffen Sie sich Hilfe. Bis zum Ende der Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt) erstattet die Kasse noch 8 weitere Hausbesuche. Mit einer ärztlichen Bescheinigung können darüber hinaus (bei Komplikationen) weitere Hausbesuche „verschrieben“ werden.

Die Adressen niedergelassener Hebammen erfahren Sie im Krankenhaus, von Kinderärzten, in Familienbildungsstätten, oder Sie schlagen in den Gelben Seiten nach. Gerade in den ersten Tagen werden Sie noch in vielen Dingen unsicher sein, tauchen ständig neue Fragen auf, muss das Stillen zu Hause erst einmal bewältigt werden. Die Hebamme wird Sie beraten, Sie trösten und unterstützen.

 

Verschaffen Sie sich Hilfe – Hilfe durch Familie oder Freunde

Wenn Sie allein erziehend sind oder Ihr Mann aus beruflichen Gründen in den ersten Tagen nicht zu Hause bleiben kann, sollten Sie Ihre oder seine Familie um Hilfe bitten. Großmütter am Ort sind ein Segen, wenn sie zuverlässig eine Zeit lang die »Wochenpflege« übernehmen. Auch in puncto Vertrautheit schlagen sie alle anderen – wenn sie bereit sind, Ihre Ansichten rund ums Thema Baby Versorgung zu akzeptieren, und Sie nicht bevormunden oder verunsichern.

Auf dieser Grundlage ist auch eine spätere Beteiligung der Großeltern an der Betreuung möglich und wünschenswert. Denn kaum ein anderer ist so an Entwicklung und Wohlergehen der Kinder interessiert wie »Oma und Opa«.

Wo keine Großmutter als Hilfe in Frage kommt, kann Ihnen vielleicht eine Schwester oder Freundin unter die Arme greifen. Wichtig ist, dass die Hilfe Ihnen nicht das Baby wegnimmt, sondern sich vor allem um den Haushalt kümmert. Sie sollte außerdem nie zwischen Ihnen und Ihrem Mann stehen, das könnte zur Entfremdung führen.

Verschaffen Sie sich Hilfe und Unterstützung nach der Geburt

Verschaffen Sie sich Hilfe -SELBSTHILFE- UND STILL – GRUPPEN

Selbsthilfe- und Still – Gruppen können Ihnen eine große moralische Unterstützung sein. Sie treffen dort Gleichgesinnte, die in einer ähnlichen Situation wie Sie selber sind. Das allein entlastet schon. Darüber hinaus bieten diese Gruppen sich auch gegenseitig Unterstützung an. Und das ist eine Hilfe, die nicht abhängig macht, sondern die das Selbstbewusstsein und die Eigeninitiative stärkt. Sicher gibt es solche Gruppen auch in Ihrer Nähe Familienbildungsstätten oder Hebammen.

 

Verschaffen Sie sich Hilfe -Besuche nur nach Wunsch

Sie möchten nach einer kurzen Nacht mit Ihrem Kind noch eine Mütze Schlaf nachholen, da schrillt das Telefon, Ihr Baby schreit und vor der Tür steht eine Nachbarin mit Blumenstrauß – entschlossen, zum Baby Besuch. Was Sie zu einem anderen Zeitpunkt freuen würde, gerät zur Qual! Sorgen Sie dafür, dass Sie den noch so gut gemeinten Störungen von außen nicht schutzlos ausgeliefert sind. Versprechen Sie vor der Geburt nicht allen lieben Freunden und Bekannten, jederzeit willkommen zu sein.

Kündigen Sie nicht vorher schon große Baby Treffs an. Rechnen Sie vielmehr damit, dass sie zunächst vor allem ausreichend Ruhe brauchen. Hoffen Sie nicht aufs Feingefühl der anderen, sondern seien Sie rücksichtsvoll mit sich selbst. Und bedenken Sie, dass Ihr Kind wahrscheinlich auch zunächst seine Ruhe braucht. Nicht jeder Säugling liebt Rummel, schließlich muss er sich ja erst ans Leben »draußen« gewöhnen.

 

Verschaffen Sie sich Hilfe – Tipps zum Selbstschutz

Die folgenden Tipps klingen vielleicht hart, sind aber nötig, um sich abzugrenzen. Denn Baby Besucher sind oft höchst hartnäckig! Finden Sie heraus, wie sich die Klingel abstellen lässt. Notfalls muss Ihr Mann einen Mechanismus anbringen. Schreiben Sie ein Schild BITTE NICHT STÖREN und hängen es bei Bedarf an die Wohnungs- oder Haustür.

Schaffen Sie sich schon vorher einen Anrufbeantworter an. Dann bestimmen Sie, wann geplaudert wird! Wenn der Druck auf Sie zu groß wird, bitten Sie eine Freundin oder eine der Großmütter, einen Baby-Kaffeeklatsch für Sie zu organisieren. Und zwar am besten nicht bei Ihnen zu Hause. Wenn Sie das alles organisiert haben nutzen Sie den geschaffenen Freiraum. Schlafen Sie dann, wenn Ihr Baby schläft. Der Hausputz kann warten!

Verschaffen Sie sich Hilfe und Unterstützung nach der Geburt

Verschaffen Sie sich Hilfe. Behördengänge nach der Geburt

Ihr Kind ist auf der Welt. Für die Behörden wird es aber erst existent, wenn Sie es beim Standesamt des Geburtsortes angemeldet haben. Das sollte innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt geschehen. Oft übernimmt das Krankenhaus automatisch die Meldung, deshalb gehört das Familienstammbuch schon in Ihren Klinik Koffer.

Das Standesamt braucht die Geburtsbescheinigung von Hebamme oder Klinik, die Heiratsurkunde, das Familienstammbuch und den Personalausweis des Vaters. Am einfachsten, der Vater meldet das Kind an. Es kann aber auch die Mutter oder jede andere Person sein (Hebamme, Arzt), die bei der Geburt zugegen war.

Angegeben werden müssen: Ort, Tag und Stunde der Geburt, Geschlecht des Kindes, Vor- und Familiennamen des Kindes und der Eltern ,Berufe der Eltern, Wohnort der Eltern, Religionszugehörigkeit nach Elternwunsch.

Verschaffen Sie sich Hilfe. Übrigens: Auf den Familiennamen für das Kind müssen sich die Eltern bei der Anmeldung festlegen, den oder die Vornamen können Sie nachreichen, wann Sie wollen. Das Standesamt leitet die Meldung an das Amt weiter, wo Ihr Familienbuch geführt wird, beziehungsweise bei Alleinerziehenden, wo die Geburt der Mutter beurkundet ist.

 

Verschaffen Sie sich Hilfe. FÜR ALLEINERZIEHENDE MÜTTER

Das Krankenhaus oder eine Person Ihres Vertrauens kann, ausgestattet mit Ihrer Vollmacht und Ihrem Personalausweis, die Meldung beim Standesamt machen.

Statt Heiratsurkunde braucht das Amt die Geburtsurkunde der Mutter. Es leitet die Meldung an dasjenige Standesamt weiter, wo die Geburtsurkunde der Mutter ausgestellt ist Die ledige Mutter muss den Namen des Vaters nicht nennen. Sie verzichtet damit aber auf Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater.

 

Wo Sie Ihr Kind außerdem melden müssen

Nach der Anmeldung beim Standesamt bekommen Sie die Geburtsurkunde mit mehreren Abschriften, denn Sie melden Ihr Kind noch bei weiteren Stellen:

Den Arbeitgebern sollten Sie die Geburt bekanntgeben. Manchmal gibt’s zusätzliche Urlaubstage für den Vater. Außerdem wird der Mutterschutz wirksam. Fordern Sie die Steuerkarte an.

Beim Finanzamt das Kind in die Steuerkarte eintragen lassen: vom Geburtsmonat an zahlen Sie weniger Steuern.

Beim Arbeitsamt den Antrag auf Kindergeld stellen.

Bei der Erziehungsgeldstelle das Erziehungsgeld oder Familienbeihilfe beantragen.

 

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